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   BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 10055.81   

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BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 10055.81 (https://dejure.org/1981,5655)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1981 - 9 B 10055.81 (https://dejure.org/1981,5655)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1981 - 9 B 10055.81 (https://dejure.org/1981,5655)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Revisionsverfahren - Amtliche Auskünfte des Auswärtigen Amtes als selbstständige und zulässige Beweismittel - Angriffe gegen die rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts im ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.11.1979 - 1 B 1030.79

    Anspruch auf Asyl bei drohender politischer Verfolgung in einem kleinen Gebiet

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 10055.81
    Ferner ist nicht klärungsbedürftig, sondern versteht sich von selbst, daß ein Ausländer, der möglicherweise in einem Teilgebiet seines Heimatlandes politische Verfolgung befürchten müßte, im übrigen Staatsgebiet aber insoweit nicht gefährdet ist, keines Schutzes vor Verfolgung im Ausland bedarf und daher keinen Anspruch auf Asyl nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG hat (BVerwG, Beschluß vom 19. November 1979 - BVerwG 1 B 1030.79 -).
  • BVerwG, 20.04.1979 - 1 B 47.79

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verwertung von

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 10055.81
    Aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie aus § 87 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ergibt sich, daß diese Auskünfte nicht, wie der Kläger meint, bloße Parteibehauptungen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - und vom 20. April 1979 - BVerwG 1 B 47.79 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 10055.81
    Schließlich hat ein Rechtsstreit entgegen der Ansicht des Klägers nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon deswegen rechtsgrundsätzliche Bedeutung, weil er unter Umständen für eine Vielzahl von in tatsächlicher Hinsicht gleichliegenden Fällen maßgeblich sein könnte (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - [BVerwGE 13, 90]).
  • BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 10055.81
    Aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie aus § 87 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ergibt sich, daß diese Auskünfte nicht, wie der Kläger meint, bloße Parteibehauptungen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - und vom 20. April 1979 - BVerwG 1 B 47.79 -).
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